EuGH zu Störerhaftung: Bei Verstößen droht Hotspot-Anbietern Nutzerregistrierung from Golem's blog
Kommerzielle Anbieter offener WLANs können teilweise aufatmen: Der EuGH erklärte Abmahnkosten und Schadenersatz bei erstmaligen Urheberrechtsverletzungen für unzulässig. Aber das Urteil hat einen großen Haken. (Störerhaftung, WLAN)
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