Landgericht Traunstein: Postfach im Impressum einer Webseite nicht ausreichend from Golem's blog
Eine einfache Angabe des Postfachs im Impressum einer Website ist ein Wettbewerbsverstoß. Weitere Angaben wie die Telefonnummer, das Vereinsregister oder die E-Mail-Adresse dürfen nicht fehlen. (Politik/Recht, Internet)
The Wall