Soziale Netzwerke: Facebook muss Klausel zum Klarnamenzwang überarbeiten from Golem's blog
In einem größeren Rechtsstreit zwischen Facebook und Verbraucherschützern gibt es eine erste Entscheidung: Die Klausel zum Klarnamen ist in der verwendeten Form nicht zulässig - dafür darf sich das soziale Netzwerk als "kostenlos" bezeichnen. (Facebook, Soziales Netz)
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