Wirtschaftsministerium Niedersachsen: "Bisher gelten noch 56 KBit/s als Breitband" from Golem's blog
Das Recht auf schnelles Internet und Universaldienstverpflichtung sind im neuen Telekommuniktionsgesetz (TKG) noch nicht bestimmt. Bisher gilt eigentlich ein absurder Wert aus der Vergangenheit. (Universaldienst, Verbraucherschutz)
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