Verbraucherzentrale: Kündigung auch möglich, wenn FTTH lange nicht gebaut wird from Golem's blog
Glasfaser-Anbieter versuchen Kündigungen abzulehnen, weil der Anschluss noch nicht geschaltet ist. Doch das sei rechtlich nicht zulässig, berichtet die Verbraucherzentrale. (Verbraucherschutz, Telekom)
The Wall