Bundesgerichtshof: Verzögerung beim FTTH-Ausbau verändert Vertragsbeginn nicht from Golem's blog
Eine Verbraucherzentrale hat die Klage gegen Deutsche Giganetz gewonnen. Wenn sich der Ausbau verzögert, darf der Netzbetreiber nicht den Vertragsbeginn verschieben. (Bundesgerichtshof, Verbraucherschutz)
The Wall