Auch die Kommunikation mit Dritten ist betroffen, wenn der Zugang zu einem Facebook-Konto übertragen wird - und damit möglicherweise sensible Daten. Trotzdem haben Eltern grundsätzlich ein Recht auf Einblick in den Account eines verstorbenen Kindes, urteilt ein Gericht in Deutschland. (Facebook, Soziales Netz) | By | Golem |
| Added | Jan 7 '16, 09:51AM |
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