Aufnahmen von Kunstwerken an Schiffen und anderen öffentlichen Fahrzeugen dürfen im Internet veröffentlicht werden - die Panoramafreiheit gilt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und widerspricht damit der Reederei. (Urheberrecht, Foto) | By | Golem |
| Added | Apr 27 '17, 05:37PM |
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