Das neue EU-Urheberrecht könnte Online-Plattformen dazu verpflichten, von Nutzern hochgeladene Inhalte zu prüfen. Die Juristen des EU-Rats halten dies für mit den Grundrechten vereinbar. Dem widersprechen Bürgerrechtsorganisationen. (Leistungsschutzrecht, Urheberrecht) | By | Golem |
| Added | Oct 18 '17, 11:02AM |
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