In einem größeren Rechtsstreit zwischen Facebook und Verbraucherschützern gibt es eine erste Entscheidung: Der Zwang zum Klarnamen ist in Deutschland nicht zulässig - dafür darf sich das soziale Netzwerk als "kostenlos" bezeichnen. (Facebook, Soziales Netz) | By | Golem |
| Added | Feb 12 '18, 09:59PM |
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