Die Telekommunikationsprovider sind nicht zur anlasslosen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten verpflichtet. Dazu gibt es nun erstmals ein Urteil in einem Hauptsacheverfahren zugunsten der Deutschen Telekom. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz) | By | Golem |
| Added | Apr 20 '18, 04:26PM |
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