Nutzer können sich bei ihren Kommentaren in sozialen Medien nur beschränkt auf die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit berufen. Facebooks Gemeinschaftsstandards können einem Gerichtsurteil zufolge dem Grenzen setzen. (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Soziales Netz) | By | Golem |
| Added | Jun 29 '18, 11:55AM |
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