Gewerbliche Betreiber von offenen WLANs werden immer wieder mit Kosten für Abmahnungen konfrontiert, wenn sie ihr Netz nicht verschlüsseln. Der EuGH-Generalanwalt lehnt die deutsche Störerhaftung nun ab. (Störerhaftung, WLAN) | By | Golem |
| Added | Mar 16 '16, 04:29PM |
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