Ein Landesarbeitsgericht hat die Verwertung der Daten aus dem Browserverlauf eines Beschäftigten erlaubt. Das Bundesdatenschutzgesetz lasse die Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle zu. (Politik/Recht, Computer) | By | Golem |
| Added | Mar 22 '16, 12:25PM |
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