Wer sich gegen einen Drohnenüberflug über das eigene Grundstück mit Waffengewalt wehrt, kann unter Umständen nicht wegen Sachbeschädigung belangt werden, heißt es einem Amtsgerichtsurteil. (Drohne, Rechtsstreitigkeiten) | By | Golem |
| Added | Jun 27 '19, 09:10AM |
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