Wer auf eine Webseite mit unerlaubt veröffentlichten Fotos verlinkt, begeht nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts keine Urheberrechtsverletzung. Sonst würde das Internet nicht mehr funktionieren. (Leistungsschutzrecht, Google) | By | Golem |
| Added | Apr 7 '16, 01:31PM |
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