Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie ist grundrechtswidrig from Golem's blog
Der umstrittene Artikel 17 der EU-Urheberrechtslinie ist laut einem Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion nicht mit den Grundrechten vereinabar. Er breche sogar zwangsweise die Versprechen von CDU und SPD, keine Uploadfilter einzuführen. Auch mit Geoblocking sei zu rechnen. (Urheberrecht, Google)
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