Urteil zu BKA-Gesetz: Bundestrojaner ist teilweise verfassungswidrig from Golem's blog
Die Kompetenzen des Bundeskriminalamts bei der Terrorabwehr gehen den Verfassungsrichtern zu weit. Grundsätzlich ist der Einsatz von Bundestrojanern aber erlaubt. (Überwachung, Instant Messenger)
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