Wer über eine rote Ampel fährt, muss damit rechnen, mit einem Dashcam-Video eifriger Mitbürger überführt zu werden. Das ist laut Oberlandesgericht Stuttgart zulässig. Der Deutsche Anwaltverein protestiert. (Datenschutz, Rechtsstreitigkeiten) | By | Golem |
| Added | May 18 '16, 07:05PM |
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