Der Produzent Moses Pelham hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg errungen. Im Sampling-Streit mit Kraftwerk muss der Bundesgerichtshof erneut entscheiden. Zahlreiche Künstler hatten sich auf Pelhams Seite geschlagen. Sampling gehöre zum Hip-Hop dazu. (Hiphop, Internet) Source: http://www.golem.de/news/bundesverfassungsgericht-hip-hop-bleibt-erlaubt-1605-121194-rss.html
| By | Golem |
| Added | May 31 '16, 12:12PM |
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