Verbraucherschutzbehörden in Europa sollen künftig Internetangebote sperren oder löschen können, wenn diese gegen geltendes Verbraucherrecht verstoßen. Eine gerichtliche Anordnung soll dazu nicht notwendig sein. (Internetsperren, Verbraucherschutz) | By | Golem |
| Added | Jun 28 '17, 10:06AM |
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