Erstmals hat ein deutsches Gericht das soziale Netzwerk Facebook zur Wiederherstellung eines gelöschten Nutzerbeitrags verpflichtet. Mit dem NetzDG hat das aber nichts zu tun. (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Soziales Netz) | By | Golem |
| Added | Apr 12 '18, 11:33AM |
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