Wer sich auf Buchungsportale einlässt, darf nicht die dortigen Konditionen auf seiner eigenen Hotel-Website unterbieten. Ein Gericht hat die vom Bundeskartellamt untersagte Praxis nun für rechtmäßig erklärt. (Amazon, Rechtsstreitigkeiten) | By | Golem |
| Added | Jun 4 '19, 07:26PM |
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