Der DNS-Client in Windows bekommt Unterstützung für das verschlüsselte DNS über HTTPS (DoH). Nutzer sollen dabei ähnlich wie im Chrome-Browser auf den DOH-Server ihres bisherigen DNS-Server migriert werden, falls verfügbar. (DNS, Microsoft)
Neben Sammelkarten konnten auch Nutzerdaten bei dem Hersteller des Spiels "Magic: The Gathering" gesammelt werden. Das Unternehmen ließ eine Backup-Datenbank mit den Nutzerdaten von hunderttausenden Spielern frei zugänglich im Internet. (Datenleck, Datenschutz)
Zwei als Chefs von Movie2k.to Beschuldigte sind verhaftet worden. Sie hatten allein bis Mitte 2016 eine Summe von 5,1 Millionen Euro eingenommen. (Streaming, Film)
Südamerikanische Regierungen streiten sich seit Jahren mit Amazon um die Top-Level-Domain .amazon. Bislang stehen die Regierungen als Verlierer da. Ein anderer Verlierer ist jedoch die Icann, die es nicht schafft, das öffentliche Interesse an solch einer Domain ausreichend zu berücksichtigen. (Icann, Amazon)
Mit einem neuen Konzept will die Bundesregierung die Modernisierung der Bundes-IT retten. Doch der Bundesrechnungshof hat große Bedenken, dass der Notfallplan die Probleme lösen kann. (Bundesregierung, Security)
Das höchste Gericht der USA wird im Streit Oracle gegen Google um die Verwendung von Java-APIs verhandeln. Der Supreme Court befasst sich nur noch mit einem bestimmten Aspekt der Klage gegen den Android-Hersteller. (Oracle vs. Google, Urheberrecht)
Die Holding hinter dem Messenger Wire sitzt seit Juli in den USA - der Wechsel führte zu hitzigen Diskussionen in den sozialen Medien. Nun meldet sich Wire zu Wort und gibt Entwarnung: Es gehe um Geld, nicht um die Nutzerdaten. (Messenger, Instant Messenger)
Nach Beschwerden von Bürgerrechtsorganisationen möchte Google die Datenweitergabe an potentielle Werbekunden einschränken. Kritiker sehen jedoch keine wirkliche Verbesserung. (Google, Datenschutz)
Wenn Menschen auf dem Land durch die IP-Umstellung der Deutschen Telekom ihren ISDN-Anschluss verlieren, haben sie Anspruch auf einen Universaldienst. Doch dabei darf die Datenrate laut Bundesnetzagentur sehr gering sein. (ISDN, Telekom)