Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz im Grundsatz rechtens, aber teilweise verfassungswidrig from Heise's blog
Das BKA-Gesetz ist zumindest in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und beendet damit einen jahrelangen Rechtsstreit. Die beanstandeten Gesetzesteile wurden jedoch nicht für sofort ungültig erklärt.
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