Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung ab from Heise's blog
Das Bundesverfassungsgericht sieht mit dem Protokollieren von Nutzerspuren allein noch "keinen derart schwerwiegenden Nachteil verbunden", der es rechtfertigen würde, das Gesetz vorläufig außer Kraft zu setzen.
The Wall