BGH schränkt Verbraucherrechte beim Ersatzteilkauf im Netz ein from Heise's blog
Für Autofahrer gibt es gleich zwei interessante Urteile aus Karlsruhe: Bei Gebrauchtfahrzeugen mit Mängeln trägt der Verkäufer die Beweislast und Ersatzteile aus dem Onlinehandel kann man nicht einbauen und dann zurückschicken.
The Wall