BGH: Dashcam-Aufnahmen sind zwar nicht erlaubt, können aber als Beweismittel gelten from Heise's blog
Die Richter in Magdeburg meinten, Dashcam-Aufnahmen dürften nicht als Beweismittel herangezogen werden, weil sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Der Bundesgerichtshof ist nun anderer Meinung.
The Wall