BGH: Dashcam-Aufnahmen sind zwar nicht erlaubt, können aber als Beweismittel gelten from Heise's blog

Die Richter in Magdeburg meinten, Dashcam-Aufnahmen dürften nicht als Beweismittel herangezogen werden, weil sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Der Bundesgerichtshof ist nun anderer Meinung.

Source: https://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Dashcam-Aufnahmen-sind-zwar-nicht-erlaubt-koennen-aber-als-Beweismittel-gelten-4049320.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf


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By Heise
Added May 15 '18, 10:46AM

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