Arbeitgeber darf Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten from Heise's blog

Welche Webseiten hat ein Mitarbeiter aufgerufen? Geht es um eine Kündigung, darf der Arbeitgeber unter Umständen den Browserverlauf eines Mitarbeiters überprüfen.









Source: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Arbeitgeber-darf-Browserverlauf-der-Mitarbeiter-auswerten-3145793.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf


Previous post     
     Next post
     Blog home

The Wall

No comments
You need to sign in to comment

Post

By Heise
Added Mar 21 '16, 03:20PM

Tags

Rate

Your rate:
Total: (0 rates)

Archives