Wende im Streit über die automatische Aktivierung von WLAN-Hotspots auf Mietroutern von Unitymedia. In zweiter Instanz haben die Verbraucherschützer ihre Klage verloren. gestellt. (Unitymedia, WLAN)
Einige Nutzer der Software Malwarebytes Premium für Windows hatten auf einmal einen vollen Arbeitsspeicher und konnten auf einige IP-Adressen nicht mehr zugreifen. Schuld ist ein fehlerhaftes Update. Malwarebytes liefert einen Fix - und eine Erklärung nach. (Virenscanner, Applikationen)
Union und SPD haben ihre bislang vagen Pläne zur Digitalisierung mit mehr Inhalten gefüllt. Beim Aufbau des Mobilfunkstandards 5G und des Glasfasernetzes kommen die Parteien den kleinen Anbietern entgegen. (Glasfaser, Open Access)
Eine ungepatchte Lücke in Adobe Flash gefährdet Windows-Nutzer. Die Angriffe sollen aus Nordkorea kommen und sich vor allem gegen südkoreanische Forscher richten. Ein Patch soll am 5. Februar erscheinen. (Security, Spam)
Die ersten echten Anwendungen für das Giganetz 5G werden im Hamburger Hafen getestet. Im Zentrum steht das Network Slicing für verschiedene Anwendungen. (5G, Telekom)
Die Nachfolge von Eric Schmidt als Verwaltungsratsvorsitzender von Alphabet ist gefunden: Der ehemalige langjährige Präsident der Stanford-Universität John Hennessy wird den Posten übernehmen. Hennessy ist Informatiker und hat unter anderem MIPS Computer Systems gegründet. (Alphabet, Google)
Während sprachgesteuerte Assistenten boomen, sind sprachgestützte Spielzeuge fast verstummt. Ein deutsches Unternehmen zeigt, dass Spielsachen für die Spracherkennung kein Internet benötigen. (Spielzeug, Datenschutz)
Die Debatte über eine europäisches Leistungsschutzrecht nimmt eine überraschende Wendung. Nun will Bulgarien über einen Kompromiss diskutieren, der sich ausgerechnet am gescheiterten deutschen Gesetz orientiert. Das findet auch die CDU gut. (Leistungsschutzrecht, Google)
Automatisiertes Hacken, fast wie im Film: Das soll mit Autosploit möglich sein. Doch das neue Python-Skript birgt vor allem für unerfahrene Nutzer Gefahren. (Security, Applikationen)
Dürfen die Zeugen Jehovas sich Notizen von ihren Hausbesuchen ohne Zustimmung der Bewohner machen? Über diese Datenschutzfrage entscheidet demnächst der Europäische Gerichtshof. (Datenschutz, Internet)